waffengesetz
- big kahoona
- Beiträge: 570
- Registriert: 14.07.2007, 19:00
- Wohnort: Duisburg, nrw
- Kontaktdaten:
waffengesetz
kenn sich einer mit dem waffengesetz aus?
braucht man für ne armbrust ein waffenschein oder muss irgendwelche auflagen erfüllen?
braucht man für ne armbrust ein waffenschein oder muss irgendwelche auflagen erfüllen?
Re: waffengesetz
Volljährig musst du sein.
- big kahoona
- Beiträge: 570
- Registriert: 14.07.2007, 19:00
- Wohnort: Duisburg, nrw
- Kontaktdaten:
Re: waffengesetz
ja okay, aber darf ich damit auch rum ballern?
also auf dem dorffest die trottel sortieren?
ne ich mein , darf ich mir wo ne scheibe hinstellen und ballern?
oder muss das wieder im verein sein?
also auf dem dorffest die trottel sortieren?
ne ich mein , darf ich mir wo ne scheibe hinstellen und ballern?
oder muss das wieder im verein sein?
Re: waffengesetz
So ein Quatsch!hoschi hat geschrieben:Volljährig musst du sein.
Die (alte) WaffVwV setzt in 27.4.2.3 Armbrüste in Sachen Alterserfordernis den Druckluftwaffen gleich.
Weiterhin wird in 27.1.1eine Erlaubnisplicht für Schießstätten für Armbrüste gefordert.
Anl.I-A1-UA1-1.2.2 nennt eplizit Armbrüste als gleichgestellte Schusswaffen, die zum Schießen eine Erlaubnis benötigen, auch wenn im waffenrechtlichen Sinne nicht geschossen wird.
- big kahoona
- Beiträge: 570
- Registriert: 14.07.2007, 19:00
- Wohnort: Duisburg, nrw
- Kontaktdaten:
Re: waffengesetz
gilt das auch für das bogen schiessen?
Re: waffengesetz
Dann erkläre mal...So ein Quatsch!
Re: waffengesetz
Nein,weil ein Bogen ist nach dem WaffG keine Waffe und unterliegt damit keinen Waffenrechtlichen Auflagen.big kahoona hat geschrieben:gilt das auch für das bogen schiessen?
- big kahoona
- Beiträge: 570
- Registriert: 14.07.2007, 19:00
- Wohnort: Duisburg, nrw
- Kontaktdaten:
Re: waffengesetz
wo bekomm ich solche infos her?
ambesten womit man sich rechtlich absichern kann?
ambesten womit man sich rechtlich absichern kann?
Re: waffengesetz
Also,ist folgender Maßen:hoschi hat geschrieben:Dann erkläre mal...So ein Quatsch!
Da die Armbrust der Druckluftwaffe gleich gestellt wird,kommt es auf die Kraft an mit der das Geschoß (Pfeil/Kugel) beschleunigt wird.Da gibt es Grnzen von bis und daher gibt es auch Druckluftwaffen ab 16!Klar,im Allgemeinen hast du Recht,aber es gibt halt diese Ausnahmen!
Re: waffengesetz
big kahoona hat geschrieben:wo bekomm ich solche infos her?
ambesten womit man sich rechtlich absichern kann?
Hier,kannste dich mal durchlesen:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 222800.htm
Re: waffengesetz
Oder auch hier: http://bundesrecht.juris.de/Teilliste_W.htmlwo bekomm ich solche infos her?
Ist sogar amtlich.
Tut mir leid, aber stimmt vorne und hinten nicht.Da die Armbrust der Druckluftwaffe gleich gestellt wird,kommt es auf die Kraft an mit der das Geschoß (Pfeil/Kugel) beschleunigt wird.Da gibt es Grnzen von bis und daher gibt es auch Druckluftwaffen ab 16!Klar,im Allgemeinen hast du Recht,aber es gibt halt diese Ausnahmen!
Wenn es so wäre, müssten alle Armbrüste WBK-pflichtig sein, da alle über der magischen Grenze von 7,5 Joule liegen.
-
- Beiträge: 238
- Registriert: 07.05.2009, 16:33
- Wohnort: Bremen in Bremen an der Weser
Re: waffengesetz
big kahoona hat geschrieben:kenn sich einer mit dem waffengesetz aus?
braucht man für ne armbrust ein waffenschein oder muss irgendwelche auflagen erfüllen?
Ich weiß nur, dass unser Bogenschieß-Lehrer oder wie man so jemand nennt meinte, man darf NICHT einfach so rumschießen, sondern man muss nen "echten" Übungsplatz benutzen. Und Bogenschießen bzw. der Bogen zählt nicht zu den Waffen, sondern zu den Sportgeräten - meinte unser Lehrer eben.
Wo man das nun nachlesen kann, weiß ich nicht, ich hab dem Lehrer einfach so geglaubt.
Re: waffengesetz
Moin, Ganz klare sache mit dem Schiessen: Es muss sichergestellt sein, dass die Geschosst dein Privatgrundstück nicht verlassen können. Das könnte man zum Bleistift mit Fangnetzen realisieren. Beim Bogen musst du waffenrechtlich nichts beachten, da du ja nicht offiziell schiesst. Du solltest aber trotzdem rücksicht nehmen!
whatever
- abstinenzler
- Beiträge: 361
- Registriert: 29.06.2010, 10:11
- Wohnort: Brandenburg
Re: waffengesetz
Fangnetze für Armbrustbolzen?
Kann ich mir grad nicht so vorstellen.
Kann ich mir grad nicht so vorstellen.
Demnächst steht hier ein ganz, ganz schlauer Spruch. Bestimmt.
Re: waffengesetz
Is' doch eh nur für die Grünen. Beim Luftgewehr reicht denen auch meisstens, dass man einen Kugelfang aufgehangen hat. Egal, ob man da drauf schiesst, oder auf was anderes.
whatever