STVO und Cops
- woelfchen83
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Re: STVO und Cops
StVZO:
Das fand ich witzig:
„Fahrräder mit einer Breite über 1 000 mm müssen nach vorne und hinten gerichtete, paarweise horizontal angebrachte Rückstrahler sowie mindestens zwei weiße Scheinwerfer und zwei rote Schlussleuchten aufweisen, die mit einem seitlichen Abstand von maximal 200 mm paarweise zur Außenkante angebracht sein müssen. Abweichend davon müssen Fahrräder, die breiter als 1 800 mm sind, den Anbauvorschriften der Regelung Nr. 48 der ...“
Hab noch nie- nie Probleme gehabt.
Ich achte darauf, dass alles legal bleibt- was nötig ist, muss dran sein.
Je weniger ich am Rad habe, desto besser. IMO.
Das fand ich witzig:
„Fahrräder mit einer Breite über 1 000 mm müssen nach vorne und hinten gerichtete, paarweise horizontal angebrachte Rückstrahler sowie mindestens zwei weiße Scheinwerfer und zwei rote Schlussleuchten aufweisen, die mit einem seitlichen Abstand von maximal 200 mm paarweise zur Außenkante angebracht sein müssen. Abweichend davon müssen Fahrräder, die breiter als 1 800 mm sind, den Anbauvorschriften der Regelung Nr. 48 der ...“
Hab noch nie- nie Probleme gehabt.
Ich achte darauf, dass alles legal bleibt- was nötig ist, muss dran sein.
Je weniger ich am Rad habe, desto besser. IMO.
- IPimpYourFahrrad
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Re: STVO und Cops
Das kommt daher da es auch Fahrräder mit mehr als 2 Räder in einer Reihe gibt. in der Regel können darauf dann auch mehrere Personen Nebeneinader sitzen und da macht es dann schon Sinn das Licht eher an den Seiten statt in der Mitte zu haben.
MFG dat IPimpYourFahrrad euer Dave!