Dynamopflicht
Re: Dynamopflicht
Ich frag mich allerdings was die Geschichte mit der kapazitätsanzeige soll.
So kann man die meisten lampen die man schon hat nicht nutzen und muss andere kaufen wenn man "legal "sein will.
Bei mir reicht immer ein Blick auf das Licht was vorne rauskommt um zu sehen ob ich es noch hell nach hause schaffe
So kann man die meisten lampen die man schon hat nicht nutzen und muss andere kaufen wenn man "legal "sein will.
Bei mir reicht immer ein Blick auf das Licht was vorne rauskommt um zu sehen ob ich es noch hell nach hause schaffe
- IPimpYourFahrrad
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Re: Dynamopflicht
Die Ladungskonntrolle ist meist nur ne einfache LED die angehen soll wenn der Akku zu schwach wird. Die Besseren Lampen haben das schon seit Jahren. Die die es haben sollten auch entsprechend zugelassen sein, alle anderen taugen in der Regel eh nichts.
MFG dat IPimpYourFahrrad euer Dave!
Re: Dynamopflicht
Ich glaub mit einer einfachen LED ist es nicht getan. Unter Kapazitätsanzeige oder Ladezustandsanzeige oder wie auch immer ist etwas anderes gemeint.
Siehe:
http://www.adfc.de/9917_1
Siehe:
http://www.adfc.de/9917_1
Aber generell gehts mir ja auch eigentlich nicht darum ob ich jetzt der StVZO entspreche, sondern eher um meine eigene Sicherheit. Wenn ich dafür nun eine "Akkulampe" verwende und bei einer Kontrolle dafür bestraft werden könnte, ist das ziemlicher Schwachsinn.Die heute am Markt erhältlichen Scheinwerfer haben in der Regel nur eine einfache Warnanzeige für die bald nachlassende Stromversorgung. Die Forderung nach einer Kapazitätsanzeige geht darüber hinaus, ist aber bisher in keiner Rückleuchte und nur in den hochwertigsten Fahrradscheinwerfern technisch realisiert.
- IPimpYourFahrrad
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Re: Dynamopflicht
DIE ÄNDERUNG IST DURCH! Warten wir auf das Kleingedruckte.
MFG dat IPimpYourFahrrad euer Dave!
- Ron_Devous
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Re: Dynamopflicht
IPimpYourFahrrad hat geschrieben:DIE ÄNDERUNG IST DURCH! Warten wir auf das Kleingedruckte.
Und da ist es auch schon das Kleingedruckte! Ramsauer ist so ein unfähiger Mongo..
http://www.spiegel.de/reise/deutschland ... 09881.html
Zusammenfassung: "Lichtmaschine" ist nicht länger erforderlich, allerdings haben die Spacken vergessen, dass die StVZO vorsieht, dass die Lichtanlage fest installiert sein soll.
Also: immer schön mit dem Rad zur Steckdose. Oder einfach drauf kacken und weiter selbständig für die eigene Sicherheit sorgen.
Interessant: im Jahr 2000 hat die Landesregierung Hannover den Vorschlag zuerst unterbreitet.
Computer says No!
- Michael0815
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Re: Dynamopflicht
Gute Sache. Es gibt da ohnehin noch eine Menge "Vorschriften", die es zu überdenken gibt.
Dieses ganze Vorschriftengedöns wäre ohnehin überflüssig, wenn es ´n Gesetz zum Selberdenken gäbe.
Selbst wenn man selbst kein Licht haben will oder braucht - so ist es doch absolut notwenidg, damit einen andere sehen können. Wie, wo, was und ob fest oder nicht fest installiert ist/sollte dabei wurst sein. Es soll seinen Zweck erfüllen.
(Nun könnte man darüber eine Debatte führen, ob der gemeine Bürger Vorschriften braucht, um in seinem Tun nicht durcheinander zu geraten, oder ob der gemeine Beamte damit überfordert ist, eigenständige Entscheidungen anhand der Sachlage zu treffen, bei der Sinn und Zweck erfüllt wird oder nicht oder schönes Wetter.)
Ich hab nun zwar vorne und hinten Akkulicht mit Ladeanzeige, aber keine "vorschriftsmäßigen" Reflektoren. U.a. weil die einfach Sch*** aussehen.
Trotzdem sehe ich ein, dass irgendwas Reflektierendes Sinn macht. Also hab ich was gemacht, dem den Sinn des Reflektierends nahe kommt. Und wahrscheinlich leuchte ich im Dunkeln mehr als vorgeschrieben.
Also - wir sind schließlich mündige Bürger und können selbst denken!
Dieses ganze Vorschriftengedöns wäre ohnehin überflüssig, wenn es ´n Gesetz zum Selberdenken gäbe.
Selbst wenn man selbst kein Licht haben will oder braucht - so ist es doch absolut notwenidg, damit einen andere sehen können. Wie, wo, was und ob fest oder nicht fest installiert ist/sollte dabei wurst sein. Es soll seinen Zweck erfüllen.
(Nun könnte man darüber eine Debatte führen, ob der gemeine Bürger Vorschriften braucht, um in seinem Tun nicht durcheinander zu geraten, oder ob der gemeine Beamte damit überfordert ist, eigenständige Entscheidungen anhand der Sachlage zu treffen, bei der Sinn und Zweck erfüllt wird oder nicht oder schönes Wetter.)
Ich hab nun zwar vorne und hinten Akkulicht mit Ladeanzeige, aber keine "vorschriftsmäßigen" Reflektoren. U.a. weil die einfach Sch*** aussehen.
Trotzdem sehe ich ein, dass irgendwas Reflektierendes Sinn macht. Also hab ich was gemacht, dem den Sinn des Reflektierends nahe kommt. Und wahrscheinlich leuchte ich im Dunkeln mehr als vorgeschrieben.
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- IPimpYourFahrrad
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Re: Dynamopflicht
Die Ändererung der Vorschriften fürs Fahrrad liegen wirklich schon seit der Schröder Ära vor, komplett ausgearbeitet es hat nur noch die Unterschrift gefehlt. Doch dann kamm die Vertrauensfrage und die CDU an die macht und wollten es nicht mehr haben. Jetzt 8 Jahre später machen sie die ersten kleinen Änderung.
Z.G. hat die Fahrradindustrie schon vorher einen großteil umgesetzt!
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MFG dat IPimpYourFahrrad euer Dave!
Re: Dynamopflicht
Fest am Rad angebracht muss doch aber nicht unbedingt festgeschraubt oder über ne Steckverbindung abnehmbar bedeuten. Man kann es doch auch als nicht frei am Band rumbaumeln oder am Körper zb. aufm Kopp verstehen. Fest verschraubt und mit Ladekabel wär nu echt voll der Hirnfreie Kram.
- Michael0815
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Re: Dynamopflicht
Gibt es aber.Nepi hat geschrieben: Fest verschraubt und mit Ladekabel wär nu echt voll der Hirnfreie Kram.
http://www.amazon.de/Busch-M%C3%BCller- ... ds=ixon+iq
Re: Dynamopflicht
Jo Ixon IQ kenn ich. Die ist aber trotzdem abnehmbar, gibt auch nen Halter dafür. Brauch auch nicht aufladbar sein Batterie geht auch ........dafür aber Scheinwerfer und Rücklicht mit 6V Nennspannung und nu fliegen die meisten Batterielampen und vor allem Rücklichter raus , kennst n Rücklicht mit 6Volt ? Gruß de Nepi
- IPimpYourFahrrad
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Re: Dynamopflicht
Es reicht wenn es mit 6V angesteuert wird, wenn ich mir dann 3 Sigmas mit je 2 AAA Batterien kaufe habe ich doch meine 6V und die hinter mir sind Blind
Oder die Knogg Frog Positionslichter 2x3V Knopfbattere 2032
Oder die Knogg Frog Positionslichter 2x3V Knopfbattere 2032
MFG dat IPimpYourFahrrad euer Dave!
Re: Dynamopflicht
Jo goiles Ding Alter einfach n paar mehr Lampen ran dann taucht das auch wat.
Re: Dynamopflicht
Am letzten Freitag (05.Juli 2013) beschloss der Bundesrat in Berlin nach langem Ringen das Aus für die Dynamopflicht.
Laut der neuen Regelung sind nun auch akku- und batteriebetriebene Lampen erlaubt. Damit hat der Bundesrat auf das reagiert, was schon lange Realität im Straßenverkehr ist.
Millionen Fahrradfahrer nutzen nämlich Leuchten mit Akku- bzw. Batteriebetrieb, da bei vielen Rädern keine Dynamobeleuchtung verbaut ist.
Diese war bis Freitag allerdings noch Pflicht im Straßenverkehr. Dass es inzwischen viele Beleuchtungsarten gibt die mindestens genauso hell leuchten, genauso zuverlässig sind und für genauso viel Sicherheit sorgen wie die dynamobetriebene Beleuchtung hat damit auch der Bundesrat bestätigt.
Rein theoretisch könnten nun alle Besitzer von batterie- und akkubetriebenen Leuchten aufatmen.
Leider haben die Politiker in der Verordnung allerdings einen dicken Bock geschossen. So ist laut der Verordnung noch eine permanente Befestigung am Fahrrad mit einer ständigen Betriebsbereitschaft Pflicht. Steckleuchten dürften somit nicht verwendet werden. Dass eine solche Regelung herzlich wenig Sinn macht meint auch der ADFC. Denn soll man sein Bike ernsthaft zum aufladen zur nächsten Steckdose schleppen?
Außerdem ist für die Leuchten eine Nennspannung von 6 Volt vorgeschrieben. Beleuchtungssysteme mit abweichender Spannung wären demnach nach wie vor nicht gestattet. Damit würden LED Leuchten abgestraft, die zwar für eine gute Beleuchtung sorgen schlicht und einfach aber weniger Strom benötigen.
Wünschenswert wäre, dass endlich eine Regelung in Kraft tritt, die die Sicherheit der Radfahrer im Straßenverkehr fördert und alle Beleuchtungssysteme erlaubt, die diese Sicherheit gewährleisten.
Was sich wohl noch zeigen wird ist, ob die Polizei bei einer Kontrolle tatsächlich auch die Spannung an einer Fahrradleuchte überprüft und wie diese Lampe am Bike montiert ist. Die niedersächsische Polizei hatte schließlich schon im Jahr 2000 in einem Bericht festgestellt, dass die meisten Fahrradfahrer batteriebetriebene Stecklampen verwenden und dass es bezüglich der Verwendung einer solchen Beleuchtung keinerlei Sicherheitsbedenken gibt.
Laut der neuen Regelung sind nun auch akku- und batteriebetriebene Lampen erlaubt. Damit hat der Bundesrat auf das reagiert, was schon lange Realität im Straßenverkehr ist.
Millionen Fahrradfahrer nutzen nämlich Leuchten mit Akku- bzw. Batteriebetrieb, da bei vielen Rädern keine Dynamobeleuchtung verbaut ist.
Diese war bis Freitag allerdings noch Pflicht im Straßenverkehr. Dass es inzwischen viele Beleuchtungsarten gibt die mindestens genauso hell leuchten, genauso zuverlässig sind und für genauso viel Sicherheit sorgen wie die dynamobetriebene Beleuchtung hat damit auch der Bundesrat bestätigt.
Rein theoretisch könnten nun alle Besitzer von batterie- und akkubetriebenen Leuchten aufatmen.
Leider haben die Politiker in der Verordnung allerdings einen dicken Bock geschossen. So ist laut der Verordnung noch eine permanente Befestigung am Fahrrad mit einer ständigen Betriebsbereitschaft Pflicht. Steckleuchten dürften somit nicht verwendet werden. Dass eine solche Regelung herzlich wenig Sinn macht meint auch der ADFC. Denn soll man sein Bike ernsthaft zum aufladen zur nächsten Steckdose schleppen?
Außerdem ist für die Leuchten eine Nennspannung von 6 Volt vorgeschrieben. Beleuchtungssysteme mit abweichender Spannung wären demnach nach wie vor nicht gestattet. Damit würden LED Leuchten abgestraft, die zwar für eine gute Beleuchtung sorgen schlicht und einfach aber weniger Strom benötigen.
Wünschenswert wäre, dass endlich eine Regelung in Kraft tritt, die die Sicherheit der Radfahrer im Straßenverkehr fördert und alle Beleuchtungssysteme erlaubt, die diese Sicherheit gewährleisten.
Was sich wohl noch zeigen wird ist, ob die Polizei bei einer Kontrolle tatsächlich auch die Spannung an einer Fahrradleuchte überprüft und wie diese Lampe am Bike montiert ist. Die niedersächsische Polizei hatte schließlich schon im Jahr 2000 in einem Bericht festgestellt, dass die meisten Fahrradfahrer batteriebetriebene Stecklampen verwenden und dass es bezüglich der Verwendung einer solchen Beleuchtung keinerlei Sicherheitsbedenken gibt.
unnütz, aber als schlechtes Beispiel gut geeignet
Re: Dynamopflicht
Ja Endlich
Re: Dynamopflicht
@andikurti: Hast du dafür auch eine Quelle oder hast du das selber verfasst?
Eine fest installierte Lichtanlage kann man doch aber auch anders deuten, die Lampe an sich kann ja fest installiert sein, aber vielleicht hat man dann die Möglichkeit den Akku oder die Batterie aus der Lichtanlage heraus zu nehmen und irgendwo zu laden oder bedeutet Lichtanlage Lampe+Akku? Und was bedeutet überhaupt fest installiert? Ist es fest wenn es angeschraubt ist? Es ist doch wohl kaum ein Unterschied ob ich die Lampe nun an den Lenker schraube oder stecke. Beides kann verrutschen und beides kann ich wieder abnehmen.
Eine fest installierte Lichtanlage kann man doch aber auch anders deuten, die Lampe an sich kann ja fest installiert sein, aber vielleicht hat man dann die Möglichkeit den Akku oder die Batterie aus der Lichtanlage heraus zu nehmen und irgendwo zu laden oder bedeutet Lichtanlage Lampe+Akku? Und was bedeutet überhaupt fest installiert? Ist es fest wenn es angeschraubt ist? Es ist doch wohl kaum ein Unterschied ob ich die Lampe nun an den Lenker schraube oder stecke. Beides kann verrutschen und beides kann ich wieder abnehmen.