Ich persönlich finde es auch völlig in Ordnung. Jedoch habe ich noch
nie gesehen, dass ein auf dem Radweg laufender Fußgänger die
gleich Strafe aufgebrummt bekommt. In diesem Fall handelt es sich
genau so um eine Ordnungswidrigkeit, wie im umgekehrten Fall.
Einmal habe ich einen Polizisten darauf angesprochen und ihm gesagt,
dass auf Gehwegen laufen auch das gleiche Bußgeld kostet und
gefragt, warum er "den Fußgänger" dort einfach so auf dem Radweg
spazieren lässt. Seine Antwort war, dass eine laufende Person,
aufgrund ihrer sehr geringen Geschwindigkeit ja keine Gefährdung
darstellt. Leider ist mit erst viel später (als ich bereits weiter
gefahren war) die Frage eingefallen, ob ein Betonklotz (aufgrund
nicht vorhandener Geschwindigkeit) auf der Autobahn somit
auch nichts ausmachen würde. Schade eigentlich.
Dem nächsten Polizisten, mit dem ich über das Thema spreche, werde
ich sagen, das JEDER, der sich in einem nicht für ihn vorgesehenen
Verkehrsbereich aufhält, eine Gefährdung darstellt - und genau so ist es.
Wo bleibt denn da ansonsten dieser "vor dem Gesetz sind Alle gleich"
Grundsatz? Ich WILL ja verdammt noch mal einfachn nur den Radweg
benutzen und sehe mich auf diesem mit irgendwelchem dämlichen
Pack konfrontiert, welches auch noch "fahr doch aussen rum" oder
"kriegst gleich auf's Maul" oder so eine Scheisse zu mir sagt und mich
beleidigt. ...von wegen "Radrambos"!!!
...tja, teile und herrsche wird auch auf die verschiedenen Verkehrs-
teilnehmer adaptiert und scheint zu funktionieren.
So, jetzt erst mal 'nen Kaffee.