Also ich finde das mit der CM auch recht charmant, soll um 18:00 Uhr losgehen und beim letzten Mal war da urst viel los (300-400 Bikes am Start)! Auf der anderen Seite ist die CM auch immer für Neulinge relativ stressig, da die Polizei mit nem Großaufgebot an Peterwagen sowie Motorrädern aufwartet.
Es gilt aber so oder so für uns laut §27 Abs. 1 Satz 2 StVO:
Fahren mindestens 16 Radfahrer in einer Gruppe, können sie einen sog. geschlossenen Verband bilden.
Geschlossen ist ein Verband immer dann, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer deutlich als solcher erkennbar ist (§ 27 Abs. 3 Satz 1 StVO). Zu beachten ist, daß der geschlossene Verband als ein einziger Verkehrsteilnehmer zählt. Fährt das Führungsfahrzeug berechtigterweise (z.B. wenn eine Ampel "grün" zeigt) in die Kreuzung ein, darf der Rest des Verbands folgen, selbst wenn die Ampel mittlerweile auf "rot" umgesprungen ist. Die übrigen Fahrzeuge müssen also nicht ihrerseits Halte- oder Wartepflichten einhalten (LG Verden, Urteil vom 02.02.1989, Az. Ns Ds 2 Js 10396/88). Radfahrer dürfen im Verband auch zu zweit nebeneinander fahren, auf der Fahrbahn auch dann, wenn ein Radweg vorhanden ist. Wird der Radweg benutzt, gelten die Radfahrer als Einzelpersonen. Allerdings ist das Fahren im geschlossenen Verband nur dort gestattet, wo der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nötigenfalls muß der Verband in einer Reihe fahren. Das Fahren als geschlossener Verband ist grundsätzlich nicht als übermäßige Straßenbenutzung anzusehen, so daß eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist.
+ Grüße,
Dan