bike designs
- Segensreich
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Re: bike designs
*Smartass-Mode on*
Ob grammatikalisch falsch oder nicht, ist doch bei 'nem Zitat voellig Wumpe. *Smartass-Mode off*
Und fuer den, der das so nicht glauben mag, hier der zugehoerige Filmschnipsel:
http://sport.comparizone.net/golf/werne ... lf-cabrio/
Einfach mal bis 2:33 vorspulen.
Ob grammatikalisch falsch oder nicht, ist doch bei 'nem Zitat voellig Wumpe. *Smartass-Mode off*
Und fuer den, der das so nicht glauben mag, hier der zugehoerige Filmschnipsel:
http://sport.comparizone.net/golf/werne ... lf-cabrio/
Einfach mal bis 2:33 vorspulen.
- johnnycrack
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Re: bike designs
fuck for tüv musste frei übersetzen,
das bedeutet deine karre is sowas von nicht tüv fähig dass de den schon mit sex bestechen musst damit de tüv kriegst. und weil das ja nicht geht. scheißen wa drufff...
das bedeutet deine karre is sowas von nicht tüv fähig dass de den schon mit sex bestechen musst damit de tüv kriegst. und weil das ja nicht geht. scheißen wa drufff...
daaa bring gooaaaaaar nix!
- MomoTheSheep
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Re: bike designs
ich seh das so: jeder hat sein gebiet zum klugscheißen. es gibt leute im forum die sind ladenbesitzer und wissen wie da der hase läuft, es gibt Leute, die Nabenfetischisten sind und geben da immer ihren klugen senf dazu.
ich fühle mich also absolut berechtigt als englisch-studentin das vorherrschende englisch hier zu korrigieren oder zumindest zu kommentieren.
sry aber da juckts mich halt!
ich fühle mich also absolut berechtigt als englisch-studentin das vorherrschende englisch hier zu korrigieren oder zumindest zu kommentieren.
sry aber da juckts mich halt!
Re: bike designs
ich find "f..... für den TÜV" cool
- GhostRider666
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Re: bike designs
Dudes, Kompromiss: FUCK THE TÜV..
GhostRider666? ..ich weiss, der Nickname is kacke.. ich aber auch
Indian Spirit Pictures:
phpbb/viewtopic.php?f=7&t=8454
CHILLI CUSTOMS:
Bike & Projekte
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Re: bike designs
Hey Ho,
Eigentlich habt ihr doch ALLE recht
Klar...das ist wenn mans RICHTIG übersetzt ein Satz den Ich so nicht unterschreiben würde, allerdings kann man Ihn auch mehr oder weniger "Frei-übersetzen", dann klingt der Spruch schon nicht mehr so schlecht, und außerdem kommt der Spruch ja aus nem Film.
Und bei DEM Spruch auf DEM Auto von den Wernersens fragt glaub ich keiner mehr nach was das jetzt wirklich heißt, das statement is glaub ich eindeutig GEGEN den TÜV im Film
Aber is doch auch egal
Hab jetzt nochmal was anderes gebastelt:
Gruß, Goofy
Eigentlich habt ihr doch ALLE recht
Klar...das ist wenn mans RICHTIG übersetzt ein Satz den Ich so nicht unterschreiben würde, allerdings kann man Ihn auch mehr oder weniger "Frei-übersetzen", dann klingt der Spruch schon nicht mehr so schlecht, und außerdem kommt der Spruch ja aus nem Film.
Und bei DEM Spruch auf DEM Auto von den Wernersens fragt glaub ich keiner mehr nach was das jetzt wirklich heißt, das statement is glaub ich eindeutig GEGEN den TÜV im Film
Aber is doch auch egal
Hab jetzt nochmal was anderes gebastelt:
Gruß, Goofy
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Gruß, Goofy
- Licht Maschine
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- Registriert: 17.07.2008, 22:31
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Re: bike designs
Wenn wir schon mal beim Thema sind,könnte es aber dann auch "Fuck for StVo" heissen.
Das wäre doch mal eine coole Akion.Denn dort heist es ja:
§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muß am Fahrrad so angebracht sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.
(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit
1.einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,
2.mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und
3.einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler
ausgerüstet sein. Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.
(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlußleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlußleuchte muß unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.
(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.
(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit
1.mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2.ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.
(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.
(9) Der Scheinwerfer und die Schlußleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlußleuchte allein leuchten.
(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
1.für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
2.der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
3.Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
4.anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.
Wo bei ich denke mal das ihr das kennt.
Manche von unseren Bikes passt so ne shit Lampe von der Optik garnicht drann.
PS:wollte auch nur mal emeinen Senf dazu geben
Das wäre doch mal eine coole Akion.Denn dort heist es ja:
§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muß am Fahrrad so angebracht sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.
(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit
1.einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,
2.mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und
3.einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler
ausgerüstet sein. Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.
(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlußleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlußleuchte muß unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.
(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.
(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit
1.mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2.ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.
(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.
(9) Der Scheinwerfer und die Schlußleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlußleuchte allein leuchten.
(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
1.für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
2.der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
3.Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
4.anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.
Wo bei ich denke mal das ihr das kennt.
Manche von unseren Bikes passt so ne shit Lampe von der Optik garnicht drann.
PS:wollte auch nur mal emeinen Senf dazu geben
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Re: bike designs
hihi na dann komm mal vorbei ich bau dich dann ein.Licht Maschine hat geschrieben: (1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein...
Re: bike designs
BTT
Die Oberrohrkurve ist mir zu wellig. Das würde schöner ausschauen wenn es eine fließende Kurve wäre.
Die Oberrohrkurve ist mir zu wellig. Das würde schöner ausschauen wenn es eine fließende Kurve wäre.
Re: bike designs
Stimmt! Und der Sattel wirkt irgendwie wie aufgesetzt. Etwas weiter nach hinten und das würde schon ganz anders aussehen.vitag hat geschrieben: Die Oberrohrkurve ist mir zu wellig. Das würde schöner ausschauen wenn es eine fließende Kurve wäre.
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Re: bike designs
Mal wieder was "handmade" hingeschmiertes. Skizzen des Vorentwurfs für den Challenger - Chopper. Sitzposition rückt noch nach vorne. Skizzen ohne Dragbar.
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Re: bike designs
sieht fast so aus als wollt ihr 20"er für das Rad verwenden...
... Sorry... ist ja erst ne schnelle Handskizze... konnte es mir trotzdem nicht verkneifen...
wird bestimmt schick!
... Sorry... ist ja erst ne schnelle Handskizze... konnte es mir trotzdem nicht verkneifen...
wird bestimmt schick!
Good Trades with: Sigurd,Renegade,Vitag,Ive,Janson,Crank!Basti,Pero,killnoizer,FIST,Babus, Coltb68,RacerRamon,Ricos Freund,StPaddy,ChargerRT
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Re: bike designs
Nee, hinten soll das 24"x120 oder breiter, vorne 26"x60Tiborange hat geschrieben:sieht fast so aus als wollt ihr 20"er für das Rad verwenden...
... Sorry... ist ja erst ne schnelle Handskizze... konnte es mir trotzdem nicht verkneifen...
wird bestimmt schick!
Ne Computergrafik wird es nich geben, nur ne saubere techn. Zeichung. Das Ganze wird dann direkt auf ne Pappschablone übertragen.
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Re: bike designs
Dat lob ick mir!CHILLI CUSTOMS hat geschrieben:Nee, hinten soll das 24"x120 oder breiter, vorne 26"x60Tiborange hat geschrieben:sieht fast so aus als wollt ihr 20"er für das Rad verwenden...
... Sorry... ist ja erst ne schnelle Handskizze... konnte es mir trotzdem nicht verkneifen...
wird bestimmt schick!
Ne Computergrafik wird es nich geben, nur ne saubere techn. Zeichung. Das Ganze wird dann direkt auf ne Pappschablone übertragen.
Re: bike designs
Nochmal zurück zu dem Wernersen Zitat.
Das heisst soviel wie
Scheiss auf (den) TÜV!
Aber wen scherts, hab noch nie nen Rad gesehen das TÜV brauchte um zu fahren, geschweige denn um gut auszusehen!
Das heisst soviel wie
Scheiss auf (den) TÜV!
Aber wen scherts, hab noch nie nen Rad gesehen das TÜV brauchte um zu fahren, geschweige denn um gut auszusehen!
Am 8. Tag schuf Gott die Cruiser!
Und er sah das es verrückt war!
http://www.myspace.com/stompingdodifromoutaspace
Und er sah das es verrückt war!
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