Du kanst etwas effektiveres tun, als Dich nur drüber ärgern.molly76 hat geschrieben:
ich komme bei problemen auf dich zurück bei netten problemchen
aber wie der jeff sagte das mit dem vorzeitig rausnehmen da haste echt etwas probleme und kannst dich drüber ärgern.
Du kannst dagegen rechtlich erfolgreich vorgehen.
Fakt ist:
wenn ein Artikel af ebay eingestellt liegt, liegt die einedeutige Willennserklärung vor, diesen Artikel zu veräussern.
Sobald ein Gebot abgegeben wurde, ist eine zweite Willenserklärung abgegeben worden, diesen Artikel zu erwerben. Dadurch ist sofort ein rechtverbindlicher Kaufertrag zustande gekommen. Auch, wenn die Auktion vorzeitig beendet wurde. Dann gilt das bis dato höchste Gebot. Das kann notfalls schon das Anfangsgebot mit 1,-EUR sein.
Wobei die Rücknahme von Angeboten bei Ebay durchaus auf tönernen Füßen steht, denn:
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 28.07.2005, Aktenzeichen 8 U 93/05 ein interessantes Urteil zu der Frage gesprochen, ob ein Kaufvertrag bei eBay auch dann zu Stande kommt, wenn der Bieter vor Zeitablauf einer Auktion die Auktion vorzeitig beendet. Dies hat das OLG bejaht. Mit der gleichen Frage hatte sich bereits das Landgericht Berlin befasst( LG Berlin, Urteil vom 20.07.2004 - AZ: 4 0 293/04 ). Das Urteil des Landgerichtes Berlin ist durch das KG Berlin am 25.01.2005, AZ 17U 24/04 bestätigt worden. Die Rechtsprechung kann somit insgesamt als gefestigt betrachtet werden: Das Angebot ist rechtsverbindlich und NICHT widerruflich. Punkt.
In § 9 Nr. 1 der eBay-AGB heißt es ausserdem:
"In dem ein Mitglied als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Artikel auf die eBay-Webseite einstellt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter eine Frist binnen derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Laufzeit der Online-Auktion)."
Zugegeben:
der Fall von Jeff ist etwas anders gelagert: da haben wohl Anbieter und Bieter wohl eine gemeinsame Sache gedreht. Das ist zwar auch nicht im Sinn von Ebay und verstößt gegen die AGBs - aber eine Beweisführung ist wesentlich schwieriger.
Trotzdem:
auch hier liegt der naive Fehler darin, zu denken, dass Ebay gegen diejenigen vorgeht, von denen es Provisionen kassiert. SELBST aktiv werden. Deshalb nochmal:
- unter "Meine Nachrichten" den Punkt "Kontakte" wählen
- dann "Mitglieder suchen und Kontakt aufnehmen" wählen
- Warten, bis sich neue Seirte aufgebaut hat
- im "Finden" Menü links dann das dritte Kapitel "Mitglieder suchen" finden
- da "Kontaktinformationen suchen" anklicken
- Mitgliedsname und Artikelnummer eingeben.
- absenden, zurücklehnen
Binnen 24 h kommt der Realname und die vollständige Adresse des Anbieters.
Dem Anbieter dann einen höfliche Mail schicken. Wenn er nicht antwortet oder etwas nicht einsehen sollte, eine zweite nicht ganz so höfliche Mail mit den Hinweis auf rechtliche Konsequenzen schicken. Wichtig: Fristsetzung!
Ebay lediglich darüber informieren - nicht als Vermittler einschalten. Wenn dann immer n och nix passiert, mit dem Realname und der Korrspondenz zum Anwalt, wenn man unsicher bei rechtlichen Formulierungen ist. Good luck.
Noch ein Tip:
ich synchronisiere meine Systemuhr immer 10 - 15 min vor Gebotsende mit der Atomuhrzeit aus Braunschweig. Mein letztes Gebot erfolgt dann 2-3 sec vor Gebotsende. Mit Bietagent. Mit der Kombination habe ich bislang >immer< das geschnappt, was ich haben wollte.
PS: das "gute Recht" ist weniger etwas, was man gnädigerweise zugesprochen bekommt - es ist vielmehr etwas, das man sich erkämpfen muss. Und notfalls seinem Gegenüber um die Ohren schlagen muss. Beidhändig, überlegt und gezielt. Denn: "Rache ist ein Gericht, dass man am besten kalt serviert!"
Back to topic:
Sachs Atomatic:
http://cgi.ebay.de/Torpedo-Automatic-A2 ... dZViewItem
Läuft noch 5 Std und steht schon bei 68,- EUR
Wusste garnicht, dass die Getrieberäder offfenbar aus Gold sind...
hang loose, stay cool
Rollie